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Mietkautionkonto. ​Где и как?

19.01.25 17:59
Re: Mietkautionkonto. ​Где и как?
 
Marusja_2010 патриот
Marusja_2010

вот, попалась интересная информауия в пользу сдавунов


: Wird die Kaution nicht gesondert angelegt, sondern auf das allgemeine Girokonto des Vermieters eingezahlt, verletzt der Vermieter eine ihm kraft Gesetzes obliegende Pflicht zur Wahrung fremder Vermögensinteressen. Der Tatbestand des § 266 StGB setzt in einem solchen Fall weiter voraus, dass dem Mieter hierdurch ein Vermögensnachteil entsteht. Eine schadensgleiche Gefährdung des Vermögens genügt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Vermieter bereits im Zeitpunkt der Einzahlung überschuldet war. Ist dagegen der Vermieter aufgrund seines Vermögens in der Lage, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln auszukehren, so fehlt es an einem Nachteil im Sinne des § 266 StGB. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Vermieters nach der Einzahlung der Kaution, ist dieser verpflichtet, die Kaution insolvenzfest anzulegen. Anderenfalls kann er sich wegen Untreue durch Unterlassen strafbar machen, wenn ein Tatvorsatz gegeben ist. Dies setzt voraus, dass der Vermieter die tatsächlichen Umstände erkennt und gleichwohl untätig bleibt, weil er die Schädigung des Mieters zumindest billigend in Kauf nimmt.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium...


Так что можно и дальше шпарен Kautionskontoführung oder wie auch immer es heißt.

 

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