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Wohnung. Kann man Bürgschaft und Kaution verlangen?
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in Antwort investor2014 17.09.24 23:57
München
Bis 31. Dezember 2021 beträgt die Zweitwohnungsteuer 9 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Ab 1. Januar 2022 beträgt die Zweitwohnungsteuer 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete (siehe Finanzinformation SKA Oktober 2021). Bei Wohnungen, für die Sie keine Miete oder eine Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage angesetzt.