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Проблема с ​Verwaltung

08.08.24 16:43
Re: Проблема с ​Verwaltung
 
момо завсегдатай
момо
in Antwort sergiy2010 08.08.24 15:01, Zuletzt geändert 08.08.24 16:54 (момо)

совсем ужэ конешно ахренели. a beschlussvorlage так и звучал в приглашении? можно я на немецком? Davon abgesehen dass sie einfach den Beschlusstext so dreist in den Versammlung ändert ist noch folgendes zu beachten:

1. Individuelle Forderungen gegenüber einem einzelnen ET, sind nicht Gegenstand der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft. Solche Forderungen müssen, wenn sie berechtigt sind, rechtlich korrekt durchgesetzt werden, beispielsweise durch ein gerichtliches Verfahren. Ein Beschluss, der eine Zahlungspflicht eines einzelnen Eigentümers festlegt, ist daher nichtig oder anfechtbar. Hier bin ich mir unsicher.

2. Fehlende Rechtsgrundlage

Selbst wenn es einen Wasserschaden gab, dessen Ursache einem bestimmten Eigentümer zugeordnet werden kann, muss die Forderung auf Erstattung rechtlich abgesichert sein. Das bedeutet, es müsste ein Verschulden des Eigentümers vorliegen, das kausal für den Schaden ist. Eine solche Feststellung ist nicht Aufgabe der Eigentümerversammlung, sondern gegebenenfalls eines Gerichts. Der Beschluss greift also ohne rechtliche Grundlage in die Rechte des betroffenen Eigentümers ein.

3. Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Der hier gefasste Beschluss ist nicht ordnungsgemäß, weil er ohne sachliche und rechtliche Prüfung eine finanzielle Verpflichtung für einen einzelnen Eigentümer festlegt.

4. Mögliche Nichtigkeit des Beschlusses (hier habe ich allerdings irgendwo BGH Urteil gesehen dass es nicht nichtig sein kann, sondern nur anfechtbar. Ich kann mich aber irren)

Aufgrund der oben genannten Gründe könnte dieser Beschluss als nichtig angesehen werden, weil er die Kompetenzen der Eigentümergemeinschaft überschreitet und in die Rechte des betroffenen Eigentümers eingreift.

 

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