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Выбор строительной фирмы для EFH

20.10.23 16:01
Re: Выбор строительной фирмы для EFH
 
charanor патриот
charanor
в ответ vovancpp 20.10.23 11:16

Die zulässige Grundfläche inklusive aller baulichen Anlagen kann um bis zu 50 Prozent überschritten werden, darf jedoch nicht größer als 0,8 sein.


Für die Grundflächenzahl werden zahlenmäßige Aussagen in § 17 der BauNVO als Maße der baulichen Nutzung getroffen.

Die vorher als „Obergrenzen“ angegebenen Werte gelten neu seit 23. Juni 2021 (ableitend aus dem Gesetz zur Baulandmobilisierung) nur noch als „Orientierungswerte“.

Mit der neuen Regelung sollen die Gemeinden unter Beachtung der Bestandssituation auch abweichende bzw. höhere Werte für die Bestimmung der Maße der baulichen Nutzung festlegen dürfen.

Abweichungen sollten im Bebauungsplan dargestellt und begründet werden.

 

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