Энергообеспечение недвижимости 2
н.п.
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Das sind die wichtigsten Punkte des Heizungsgesetzes
Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gas- auf ein Wasserstoffnetz? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – also ob es zum Beispiel ein Fernwärmenetz geben soll. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
Technologieoffenheit: Darauf hat vor allem die FDP gepocht. Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können – neben einer Wärmepumpe etwa durch eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen – weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum – also bei Vorlage einer Wärmeplanung – gelten bestimmte Anforderungen.
Sozialer Ausgleich: Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Grundförderung soll unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten betragen. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert. Die geplanten Ausnahmen für über 80-jährige Hausbesitzer sind gestrichen worden. Alte Menschen sollen aber günstige Kredite bekommen oder einen Härtefall geltend machen können. Es ist eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.
Mieterschutz: Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben: Es sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht.