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Как разъехаться с сыном?
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in Antwort жилье_в_Берлине 04.03.23 21:22
Der Vermieter kann auch bei der Meldebehörde nachfragen, ob sich der Mieter ordnungsgemäß angemeldet hat. Außerdem hat er, soweit er ein rechtliches Interesse darlegen kann, das Recht auf Auskunft, wer tatsächlich in seiner Wohnung gemeldet ist. Vermietern, die die Bescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht innerhalb der Zweiwochenfrist ausstellen, droht ein Bußgeld von bis zu tausend Euro.