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Verbot neuer Öl- und Gasheizungen schon ab 2024
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in Antwort legende2018 01.03.23 05:29
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in § 72 eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt allerdings nur für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Bei allen seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen handelt es sich aber zumeist um Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Und alle Ölheizungen mit dieser zeitgemäßen Verbrennungstechnologie dürfen vorerst weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus. Fakt ist also: Ein generelles Verbot der Ölheizung gibt es in Deutschland nicht und ist derzeit auch nicht geplant.
Все свои поступки совершай только в Гармонии со Своей Совестью.