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Haus zu groß für Hartz-IV-Empfänger?: Gericht äußert sich

02.06.22 21:25
Re: Haus zu groß für Hartz-IV-Empfänger?: Gericht äußert sich
 
ryba solotaja коренной житель
ryba solotaja
in Antwort dazan 02.06.22 21:09

Solange Ihr Wohneigentum durch das Jobcenter nicht als unangemessen bewertet wird, dürfen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung behalten und können trotzdem Hartz IV beziehen. Das wichtigste Kriterium dafür ist die Größe der Immobilie.

ну и т.д....

ну и жить в нйм надо .....

- Какая Вы прелесть ! - сказал незнакомый мужчина. Не местный - подумала Милочка и улыбнулась....
 

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