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Аренда дома
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в ответ оненик 20.04.22 15:28
Mieter müssen jedoch nicht für alle Versicherungen aufkommen, die der Eigentümer im Zusammenhang mit dem Gebäude, in dem sie wohnen, abgeschlossen hat. Mietausfallversicherungen, private Haftpflichtversicherungen des Vermieters, Reparatur- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht umlagefähig. Sind sie Bestandteil der Gebäudeversicherung – etwa in Form eines Zusatzpakets – müssen sie für die Abrechnung von den umlagefähigen Kosten getrennt werden.
BetrKV § 2 Nr. 13
Этому правилу уже сто лет. Адвоката в лес.