обязали заменить окна у кого они несоответствуют фасаду 🏠 .
да и решения принятые на собрании по 2G являються anfechtbar или дажэ nichtig Ausnahmevorschrift des § 12 Abs. 3
"3. Ist der Ausschluss nicht geimpfter Eigentümer zulässig?
Nein. Sofern Eigentümerversammlungen nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 12 Abs. 3 fallen sollten und unter 2G-Bedingungen stattfinden müssten, wäre es unzulässig, nicht geimpfte Eigentümer von der Versammlung auszuschließen. Etwa gefasste Beschlüsse wären dann nach der insoweit einschlägigen Rechtsprechung wegen Entziehung unverzichtbarer Mitgliedschaftsrechte nicht nur anfechtbar sondern sogar nichtig. Insofern käme wohl nur eine Absage der Versammlung in Betracht."
у сообщества владельцев есть Ausnahmevorschrift des § 12 Abs. 3 Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung и по нему они могут собираться по 3G Regelung.