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Mietvertrag und Nebenkosten
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в ответ ad-min 01.11.21 15:23
Allerdings sollte dies mit einer Regelung im Mietvertrag verankert sein. Entweder, indem im Vertrag explizit auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen wird (dann sind die 17 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Kostenpositionen, also auch die Grundsteuer, gebündelt gedeckt) oder durch eine Formulierung in der Art wie: „Die für das Gebäude anfallende Grundsteuer wird – anteilig berechnet nach Wohnfläche der vermieteten Wohnung – vom Mieter getragen.“