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Miete/Mietspiegel
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в ответ Kot_Basilio 21.07.21 19:19, Последний раз изменено 21.07.21 20:30 (Фата Morgana)
Frühestens 15 Monate nach Einzug (После заселения ? ) oder nach der letzten Mieterhöhung
dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
anheben.
Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent.
Wohnen Sie noch keine 3 Jahre in der Wohnung, darf die Jahresfrist nicht
etwa vom Abschlussdatum des Mietvertrages berechnet werden. Maßgebend
ist vielmehr der Beginn des Mietverhältnisses.