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in Antwort Amee 21.04.21 21:48
Ein bisschen Papierkram
Ganz so
viel Aufwand ist heutzutage nicht mehr erforderlich, um in Monaco Fuß zu
fassen. „Als Angehöriger der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann
jede Person eine monegassische Aufenthaltsgenehmigung beantragen“, weiß
Rechtsanwalt Krüger. Wer die „Carte de séjour“ haben möchte, muss
zunächst eine Wohnung in Monaco haben – als Eigentümer oder Mieter. Zudem muss er dem Einwohnermeldeamt der Polizei, das sich in der 3, rue Louis Notari befindet, folgende Dokumente vorlegen:
- das persönliche Strafregister oder ein vergleichbares Dokument,
- eine eidesstattliche Versicherung, niemals strafrechtlich verurteilt worden zu sein,
- einen von der monegassischen Arbeitsbehörde genehmigten Arbeitsvertrag oder einen anderen professionellen Nachweis
- oder eine Genehmigung für die Gründung eines Handelsgeschäfts oder einer Firma – nebst Hinterlegung von 400 000 Euro
- oder einen Banknachweis, der ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt bestätigt,
- zwei aktuelle Passfotos,
- Reisepass.