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Левая тётка сдала митера в альтерсхайм в Чехию
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в ответ Trollinger 21.04.21 10:03
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/318-die-mietwohn...
Hat der Vermieter nach Ausschlagung der Erbschaft (oder wenn sich kein Erbe finden lässt) einen sofortigen Zugriff auf die Wohnung? Darf er sie betreten?
Diese Frage lässt sich eindeutig beantworten: nein. Der Vermieter würde in diesem Fall verbotene Eigenmacht ausüben (§ 858 BGB), denn die Erben – auch wenn sie noch ermittelt werden können – haben laut Gesetz Besitz an der Wohnung und sind Erben des Inventars. Aus diesem Grund darf auch das Schloss nicht ausgetauscht werden. Der Vermieter ist also nicht befugt, das Inventar eigenmächtig wegzuschaffen. Auch diese Probleme lassen sich rechtlich am besten durch eine Nachlasspflegschaft vermeiden.