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Покупка недвижимости на принудительном аукционе
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aaa-elita Спартаковна
в ответ i-anastay 21.10.20 00:40
Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung erwirbt der Ersteher gemäß § 90 Abs. 1 ZVG das Eigentum an der versteigerten Immobilie. Trotz des Eigentumsübergangs kann er die Immobilie aber häufig nicht nutzen, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss.
В наше время верить нельзя никому. Даже себе. Мне можно