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Покупка квартиры

12.08.20 00:07
Re: Покупка квартиры
 
maxabbat прохожий
in Antwort berlije 11.08.20 16:08

Сегодня прислали набросок договора. Правильно я понимаю, что тут вообще не говорится о том, что будет, если продавец не съедет к концу декабря?

Die Übergabe des Kaufobjektes erfolgt am 01.10.2020, sofern der Kaufpreis vollständig

bezahlt ist.

Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr gehen zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

Der Vertragsbesitz ist nicht vermietet oder verpachtet.

Dem Verkäufer ist es gestattet, auch nach Übergang des mittelbaren Besitzes (vollständige

Zahlung des Kaufpreises) das Vertragsobjekt noch weiter im bisherigen Umfang zu nutzen,

längstens jedoch bis zum 31.12.2020.

Ein Mietverhältnis wird dadurch nicht begründet.

Der Verkäufer ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe, nicht jedoch vor dem

01.10.2020, für die Zeit der weiteren Nutzung des Kaufgegenstandes bis längstens zum

31.12.2020 eine monatlich im Voraus zahlbare, am ersten eines jeden Monats fällige

Nutzungsentschädigung in Höhe von 900,00 EUR inkl. Neben- und Heizkosten auf das

Konto des Käufers zu zahlen.

Eine gesonderte Abrechnung der Neben- und Heizkosten für den Zeitraum der weiteren

Nutzung bis längstens 31.12.2020 erfolgt nicht.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Kosten für Strom und Gas während der Zeit der

vereinbarten Nutzungsdauer auf eigene Rechnung von den entsprechenden

Versorgungsträgern zu beziehen.

Bei fristgemäßer Zahlung ist die Nutzungsentschädigung unverzinslich. Zahlt der Verkäufer

die Nutzungsentschädigung bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er ohne Mahnung

in Verzug. Er muss dann die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen.

Der Verkäufer unterwirft sich wegen der Verpflichtung zur Zahlung der

Nutzungsentschädigung samt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz jährlich hieraus ab Fälligkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser

Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Dem Käufer kann jederzeit ab Fälligkeit eine

vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilt werden.

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt nach Ablauf der vorstehend vereinbarten

Nutzung bis spätestens zum 31.12.2020 vollständig geräumt und besenrein – mit Ausnahme

der mitverkauften beweglichen Sachen - an den Käufer zu übergeben.

Auch insoweit unterwirft sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer zur Räumung der in § 1

a) und b) näher bezeichneten Kaufsache und deren Herausgabe an den Käufer der

sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

Die amtierende Notarin wird angewiesen, eine vollstreckbare Ausfertigung wegen dieses

Anspruchs nur zu erteilen, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Zahlung

einer laufenden Nutzungsvergütung.

 

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