Вход на сайт
Продажа участка: что мы делаем не так
4434 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
dezdimona знакомое лицо
в ответ Zufallsvariable 29.05.20 15:05
Вот есть же решение суда:
Die Rechtsprechung hat für Ausnahmefälle angenommen, dass die Baubehörde dann gegen ein rechtswidrig errichtetes Bauwerk oder eine rechtswidrige Nutzung nicht mehr einschreiten kann, wenn sie den rechtswidrigen Zustand nicht nur längere Zeit duldet, sondern sich zudem so verhält, dass bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entsteht, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch mehr machen (BVerwG Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91).