Фаза принятия уже началась?
Если человек не имеет гражданства Германии или другой страны ЕС и навсегда покидает пределы ЕС, то спустя 2 года он может поставить антраг на выплату взносов. Но только своих.
Взносы работодателя остаются в пенсионном фонде.
Раньше гастарбайтеры итальянцы, греки, турки, югославы и прочие испанцы так часто делали. Полчали на руки 20-30-40 тыщ марок и покупали на родине дом или гешефт открывали.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ar...
Beitragserstattung bei Verzug ins Ausland
Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung. Diese kann beantragt werden, wenn
- keine Versicherungspflicht mehr besteht,
- nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
- seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.
Diese drei Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.
Deutsche Staatsangehörige
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten
Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates beziehungsweise eines Staates, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat,
haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Europa- oder Abkommensrecht an.
Sonstige Staatsangehörige
Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich,
wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vorher in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert waren. IN diesem Fall sind sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt.
@@@Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.@@@
Achtung:
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.