Вход на сайт
Mietendeckel (Berlin) актуальный статус
17917 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ *ell* 18.02.20 18:29
Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung teilmöbliert vermietet. Die jetzigen Mieter haben zum 29. Februar gekündigt. Ich möchte zum 15. März wieder vermieten. Kann ich den neuen Mietvertrag mit der Miete, die zum 18. Juni 2019 galt, abschließen? Sie liegt 20 Prozent über der Obergrenze.
Antwort: Sie dürfen nur die Miete nach dem Mietendeckel nehmen. Die Vormiete spielt überhaupt keine Rolle. Sie dürfen auch keinen Zuschlag für die Möblierung nehmen, solche Zuschläge sind in der Tabelle des Gesetzes nicht enthalten. Es ist für die Ausgangsmiete also völlig egal, ob sie eine leere Wohnung vermieten oder darin Möbel – egal wie teuer diese auch waren – mit vermieten.