Вопрос по продаже
За наследство от второй жены папы получаются совсем другие проценты, потому что она ей считается в принципе никто
Она считается Stiefkind
Stief-Familie und die Erbschaftssteuer
Stief-Familien werden in der deutschen Erbschaftssteuer berücksichtigt, sodass diesbezüglich keine Fragen offen bleiben. Während Stiefkinder im Rahmen des Erbschaftssteuergesetzes der Steuerklasse I zugeordnet werden, befinden sich die Stiefeltern in Steuerklasse II. Diese Zuordnung ist bei der Bemessung der Erbschaftssteuer von zentraler Bedeutung, schließlich ist die Steuerklasse ausschlaggebend.
Aber auch die Freibeträge sind von enormer Wichtigkeit für die Höhe der jeweils fälligen Erbschaftssteuer, denn diese definieren, in welcher Höhe die Erbschaft steuerfrei bleibt. Stiefkinder des verstorbenen Erblassers können einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen und werden leiblichen Kindern gegenüber somit, zumindest im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, in keinster Weise benachteiligt. Im Gegensatz dazu gilt für Stiefeltern kein gesonderter Freibetrag, sodass diese als Erben der Steuerklasse II lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro nutzen können.