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Vermieter lässt Bäume fällen

04.08.19 19:49
Re: Vermieter lässt Bäume fällen
 
  смуглянка1976 прохожий
его приватзахе

как интересно, а натуршутцгезетц утверждает что

Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die

außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch

genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30.

September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Das Baumfällverbot gilt auch, wenn sich die Bäume auf dem eigenen Grundstück befinden

Sollte ein Baum aktuell von Tieren z. B. als Nistplatz genutzt werden, können weitere Einschränkungen möglich sein.

 

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