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Волна хитрожопиков или летнее обострение ?
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max22222 старожил
in Antwort dazan 27.06.19 17:54
так это же Германия, тыщи могут не помочь, как фишка ляжет:
Einbau Klimaanlage, Zustimmung Eigentümer
Eine bauliche Veränderung, die sich ausschließlich auf den Bereich des Sondereigentums beschränkt, bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Eigentümer. Wirkt sich der Einbau der Klimaanlage aber nachteilig auf das Gemeinschaftseigentum aus, so handelt es sich um eine bauliche Veränderung und muss von allen Eigentümer genehmigt werden. Es darf also nicht in die Substanz des Gemeinschaftseigentums eingegriffen werden. Das könnte die Außenwand des Objektes sein. OLG Hamburg