Чем грозит, если не сообщить потенциальному фермеру о наличие ребенка?
Eine Strafbarkeit Ihres geplanten Verhalten kann ich nicht erkennen. Der einzige, hier relevante Tatbestand könnte der des Betrugs (§ 263 StGB) sein. Voraussetzung hierfür wäre neben einer Täuschung über Tatsachen eine Vermögensverfügung und ein Vermögensschaden.
Objektiv würden Sie über die Tatsache der Anzahl Ihrer Kinder täuschen, so daß ein Teil des Betrugstatbestands erfüllt wäre. Einen Vermögensschaden auf Seiten des Vermieter kann ich bei einem derartigen Verhalten jedoch nicht erkennen, so daß der Tatbestand insgesamt nicht erfüllt ist. Zudem würde Ihnen die für einen Betrug erforderliche Bereicherungsabsicht fehlen. Schließlich werden Sie ja die Miete bezahlen und wollen sich nicht Wohnraum verschaffen, ohne diesen bezahlen zu wollen.
Zivilrechtlich kann sich die Angelegenheit jedoch anders darstellen. Hier könnte man daran denken, daß der Vermieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) berechtigt wäre. Hierzu ist - anders als beim strafrechtlichen Betrug - weder eine Bereicherungsabsicht noch ein Vermögensschaden erforderlich. Mit Erklärung der Anfechtung wäre der Mietvertrag rückwirkend nichtig. Sie könnten daher auf diese Weise wieder den Mietvertrag und damit die gewünschte Wohnung verlieren.
Vielleicht hilft es, wenn Sie bei der ersten Kontaktaufnahme die Kinderanzahl verschweigen und diese erst preisgeben, wenn Sie kurz vor einem Vertragsschluß sind. So können Sie Vertrauen beim potentiellen Vermieter auf- und ggf. Vorurteile abbauen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anzahl-der-Kinder-Verschweigen--f71451.html