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Что можно стелить на полу на балконе в съемной квартире?
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in Antwort ANNA_K7 09.05.19 22:53
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Sehr geehrte Frau
sehr geehrter Herr
auf Ihr Schreiben vom 06.05.2019 nehmen wir wie folgt Stellung:
Gemäß der Eingentümerversammlung vom 04.05.2018 wurde beschlossen, dass die Balkone nicht mit Belegen jeder Art ausgelegt werden dürfen. Das Verlegen von z.B. Holz wäre eine bauliche Veränderung und müsste von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.
Gemäß Ihrem Mietvertrag vom 11.04.2018 haben Sie anerkannt, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft für Sie bindend sind.
Aus diesem Grund dürfen wir Sie weiterhin bitten, die von Ihnen auf dem Balkon verlegten Holzbretter umgehend zu entfernen.