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Eigenbedarfskündigung. Der Mieter findet keine Ersatzwohnung.

14.01.19 11:24
Re: Eigenbedarfskündigung. Der Mieter findet keine Ersatzwohnung.
 
  бесараб прохожий
в ответ Miss N. 14.01.19 08:50
Вы слишком многого от форумчан ждёте :) Теоретически можете и сами по митшпигелю посмотреть цену и написать письмо. Но ваш оппонент работает уже через адвоката, другое дело, если бы он сам отвечал.


от форума я уже много информации получил ..спасибо и Вам!


по митшпигелю действительно многое не понятно,вот если смотреть что предлагают к примеру на www.immowelt.de

то картина совсем другая . как тут написали , в случае Nutzungsausfallentschädigung , Mietspiegel und Mietpreisbremse идyт лесом. '' aktuellen marktüblichen Miete orientiert ...'', надеюсь что это так


Письмо отравлю, но сначало посоветуюсь с адвокатом.пока оно будет выглядеть так:



Sehr geehrter Herr XXX,


Ihren Widerspruch zu unserer Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf haben wir erhalten.

Für die von Ihrem Anwalt geschilderten Umstände haben wir Verständnis, alledings sind wir leider auf die Nutzung dieser Wohnung selbst angewiesen. Zudem unsere Kaufentscheidung für die Wohnung angesichts den von Ihnen bei der Besichtigung gemachten Versprechens umzuziehen zustande kam, ansonsten hätten wir die Wohnung gar nicht erst erworben.


Um Ihnen entgegen zu kommen und die Suche nach einen neuen Wohnung zu erleichtern, bieten wir folgende günstige Konditionen an:

- Bei einem Auszug bis 15.02.2018 erhalten Sie von uns eine Entschädigung von 2500 Euro und können den Mietvertrag mit einer Frist von 7 Tagen Kündigen

- Bei einem Auszug bis 01.03..2018 erhalten Sie von uns eine Entschädigung von 1500 Euro und können den Mietvertrag mit einer Frist von 7 Tagen Kündigen


ansonsten möchte ich Sie informieren das, nachdem das Mietverhältnis beendet ist ( am 28.02.2019),habe ich unter Umständen Anspruch auf mehr Geld; ich darf eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, die sich an der aktuellen marktüblichen Miete orientiert und nicht an der alten, vertraglich vereinbarten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Kopie der Gerichtsentscheidung beigefügt.

Wir hoffen, dass unserer Angebot Ihnen zusagt und die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren gelöst werden kann


Mit freundlichen Grüßen,

YYY



 

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