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Spekulationssteuer - какова вероятность?

08.10.18 06:49
Re: Spekulationssteuer - какова вероятность?
 
Шмопсель-мопсель коренной житель
Шмопсель-мопсель
в ответ Tasu 07.10.18 15:36

"Unterscheidung nach Freibeträgen

Deutlich wird diese unterschiedliche Zuordnung der Steuerklassen an den Freibeträgen gemäß § 16 ErbStG. Demnach bleiben Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sowie an Kinder vorverstorbener Kinder in Höhe von 400.000 Euro steuerfrei. An Enkel können immerhin noch Schenkungen bis zu 200.000 Euro steuerfrei getätigt werden.

Schenkt jedoch Sohn oder Tochter an einen Elternteil, so beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro! Bei Überschreitung dieser Grenze werden sofort Steuern fällig.

Unterscheidung nach Steuersätzen

Die Steuersätze sind gemäß § 19 ErbStG gestaffelt.

Folgende Beispiele veranschaulichen rasch die unterschiedlichen steuerlichen Folgen:

1. Vater schenkt Tochter 35.000 Euro

Wie oben erläutert, bleibt ein Freibetrag von bis zu 400.000 Euro steuerfrei.

2. Sohn schenkt Mutter 35.000 Euro

Der Freibetrag von 20.000 Euro ist zunächst abzuziehen. Zu versteuern ist die Differenz von 15.000 Euro. Der Steuersatz beträgt 15 %, also entsteht eine Steuerschuld i.H.v. 2.250 Euro (§§ 19 I, 10 ErbStG).

Werden höhere Werte verschenkt, steigt der Steuersatz in Steuerklasse II bis auf 43 %."

 

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