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"В глушь в Саратов" - земли в селах
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in Antwort Pro@Auto 02.09.18 15:27
https://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/ratgeber/...
Kompakt zusammengefasst
Grundsätzlich können Sie auch erst einige Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks mit dem Bauen beginnen, wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Enthält der Kaufvertrag eine Bebauungsverpflichtung, sollten Sie diese Frist unbedingt einhalten, um eine spätere Rückabwicklung des Vertrags zu vermeiden.
Beim Bebauungsplan gilt: Maßgebend sind die Vorschriften, die bei der Einreichung des Bauantrags gelten. Je länger Sie diesen hinauszögern, umso größer wird das Risiko, dass sich die Rahmenbedingungen ändern.
Egal ob Ihr Grundstück bebaut ist oder nicht: Für den Winterdienst sind Sie als Anlieger immer verantwortlich.
Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c)
https://m.youtube.com/watch?v=aWki_JEWXoo