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Kauf und Sonderumlage. Wer zahlt?

15.03.18 22:31
Re: Kauf und Sonderumlage. Wer zahlt?
 
investor2014 постоялец
Erhebung einer Sonderumlage bei Eigentumer Wechsel
Die Eigentümergemeinschaft beschließt am 1.5.2017 die Erhebung einer Sonderumlage, die am 1.07.2018 fällig werden soll. A verkauft seine Wohnung an B. Das Geld soll bis 30.06.2018 bezahlt werden. Im Grundbuch wird neue Eigentumer nur am 15.08.2018 eingetragen. Schuldet B in diesem Fall als Erwerber die Sonderumlage oder nicht?

z. Bsp.


Besitzübergang und die Kaufpreiszahlung 30.06.2018

Grundbucheintrag .......................................15.08.2018


Sonderumlage in Juli


Schuldet B in diesem Fall als Erwerber die Sonderumlage?

 

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