Необходимо ли для смены шлисанлаги решение собрания собственников?
А подскажите пожалуйста, чем это урегулировано?
Ибо насколько я знаю, управленец самовольно может дать заказ на Instandsetzung und Instandhaltung (а с определённой суммы с согласия байрата) или "in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen". В данном случае у нас не Instandsetzung und Instandhaltung замка, а просто его замена.
"Dringend sind Fälle, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit eine vorherige Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht zulassen. Bsp.: Ausfall der Heizungsanlage, Brand, Explosion, Rohrbruch, Sturm, Überschwemmung. Entscheidend ist, ob die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet wäre, wenn nicht umgehend gehandelt würde. § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG deckt grundsätzlich nur solche Maßnahmen, die die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche, die der dauernden Behebung der Schadensursache dienen. Soweit der Verwalter, um Verträge zu schließen, ggü. Dritten auftreten muss, besitzt er für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine gesetzliche Vertretungsmacht."
Под этот пункт, на мой взгляд смена замка тоже не подходит.