Нужна ли собственная квартира?
"Was ist ein angemessenes Hausgrundstück?
Ein angemessenes, selbst genutztes Hausgrundstück darf bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung nicht berücksichtigt werden. Der Begriff der »Angemessenheit« ist im Gesetz nicht definiert. Vielmehr nennt das Gesetz nur einige Kriterien, nach denen die Angemessenheit zu bestimmen ist. Die Angemessenheit richtet sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf (zum Beispiel behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Menschen), der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grund-
stücks einschließlich des Wohngebäudes.
Für die Bestimmung der angemessenen Größe eines selbst genutzten Eigenheims werden in der Praxis die folgenden
Faustwerte für einen Vierpersonenhaushalt herangezogen:
- die Wohnfläche eines eigenen Hauses darf in der Regel bis zu 130 m² groß sein,
- eine Eigentumswohnung darf in der Regel bis zu 120 m² groß sein.
Die Größe des selbst genutzten Eigenheims ist aber nur ein Aspekt, der für die Angemessenheit eine Rolle spielt. Das Grundsicherungsamt hat insbesondere auch die Zahl der Bewohner und einen behinderungs- bzw. pflegebedingten
höheren Wohnbedarf in die Beurteilung der Angemessenheit einzubeziehen."