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Снос стен при отсутствии разрешения

12.07.17 15:36
Re: Снос стен при отсутствии разрешения
 
Шмопсель-мопсель коренной житель
Шмопсель-мопсель
в ответ Lorch 12.07.17 10:14

Nicht tragende Wand kann weg

Mancher Eigentümer fragt sich, ob er in seiner Wohnung eine Wand wegbrechen kann, um ein Zimmer zu vergrößern. Innerhalb der eigenen Wohnung ist das zumindest dann kein Problem, wenn es sich nicht um eine tragende Wand handelt. Solche Wände zählen nämlich zu Ihrem Sondereigentum.Anders sieht es bei den tragenden Wänden aus, die dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Wenn Sie eine tragende Wand durchbrechen möchten, greifen Sie in das gemeinschaftliche Eigentum ein. Sie benötigen dann die Zustimmung der anderen Eigentümer, wenn diese durch den Durchbruch über Gebühr benachteiligt werden.Das ist immer dann der Fall, wenn wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen oder Gefahren für die konstruktive Stabilität und Brandsicherheit besteht. Bei einem baulich zulässigen Durchbruch ist das aber nicht der Fall, sodass Sie hier die anderen Eigentümer nicht involvieren müssen (BGH, Urteil v. 21.12.00, Az. V ZB 45/00).


http://www.gevestor.de/details/4-regeln-die-sie-beim-aus-u...
 

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