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Досрочное расторжение договора аренды в связи с увольнением
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в ответ pavel-hh 30.05.17 19:49
Mietzeit
- 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2017.
- 2.2 Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 24 Monate nach Mietbeginn von beiden Vertragsparteien, somit frühestens zum 31.01.2019 mit gesetzlicher Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- 2.3 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Kündigung
Für die ordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen. Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe, zum Beispiel Störung des Hausfriedens, Zahlungsverzug, vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Diese sind im Kündigungsschreiben anzugeben.