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Nachzahlung

24.06.15 11:04
Re: Nachzahlung
 
blondinka25 коренной житель
blondinka25
in Antwort MarianneSchmidt 24.06.15 10:43, Zuletzt geändert 24.06.15 11:14 (blondinka25)
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Seit 1981 ist die Heizkostenverordnung (in der Fassung vom 5.10.2009) zwingendes Recht und kann mietvertraglich nicht abbedungen werden. Ihr Ziel besteht darin,
die Mieter zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu veranlassen, so dass die Höhe der anfallenden Heizkosten vom individuellen Verbrauchsverhalten eines jeden Mieters abhängt.
Demgemäß können Vermieter und Mieter auch keine vom Verbrauch unabhängige Inklusivmiete oder Warmmietverträge oder Heizkostenpauschalen vereinbaren, BGH VIII ZR 212/05.

Ausnahmsweise ist die Heizkostenverordnung (§ 11):
В ответ на:
Alters- und Pflegeheime, Studenten- und Jugendwohnheime sowie Räumlichkeiten,
für die regelmäßig keine üblichen Mietverträge abgeschlossen werden §§ 549 BGB, §§ 580a BGB, unterliegen nicht der Heizkostenverordnung.

В ответ на:
§ 549
Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften:
(2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g), über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561)
und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum
(§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat,
sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

Если в квартире жил фермитер и комната была с мебелью, то не надо.
Во всех других - надо.
Сейчас прийдут практики, может что скажут.
 

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