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Заберут ли Кауцион при сдаче квартиры ?
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в ответ wld 24.05.15 23:06, Последний раз изменено 25.05.15 01:50 (blondinka25)
недействителен из-за:
несмотря на:
?
В ответ на:
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter in fachhandwerklicher Qualität auszuführen..."
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter in fachhandwerklicher Qualität auszuführen..."
В ответ на:
Klauseln, die die Durchführung durch Fachhandwerker vorschreiben sind in Wohnraummietverträgen unzulässig.
Nach Auffassung des BGH ist damit die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vollständig unwirksam, vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2010 – VIII ZR 294/09.
Klauseln, die die Durchführung durch Fachhandwerker vorschreiben sind in Wohnraummietverträgen unzulässig.
Nach Auffassung des BGH ist damit die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vollständig unwirksam, vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2010 – VIII ZR 294/09.
несмотря на:
В ответ на:
.. sind regelmäßig nach Ablauf..."
.. sind regelmäßig nach Ablauf..."
В ответ на:
Ersatzansprüche gemäß §§ 280, 281, 555a Abs. 3 BGB
Wurden die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen und leistet dieser die erforderlichen Arbeiten
dennoch bei Auszug nicht, steht dem Vermieter selbstverständlich ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
Demgegenüber besteht ein solcher Anspruch während des laufenden Mietverhältnisses nicht.
Der Mieter kann hier jedoch vom Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Kosten
verklagt werden, vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 – VIII ZR 192/04.
Merke: Demgegenüber kann der Vermieter regelmäßig nicht die Rücknahme der Mietsache mit der Begründung verweigern,
Schönheitsreparaturen sein noch nicht durchgeführt worden. Sofern er dennoch eine entsprechende Rücknahme verweigert,
steht ihm jedenfalls kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB zu.
Ersatzansprüche gemäß §§ 280, 281, 555a Abs. 3 BGB
Wurden die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen und leistet dieser die erforderlichen Arbeiten
dennoch bei Auszug nicht, steht dem Vermieter selbstverständlich ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
Demgegenüber besteht ein solcher Anspruch während des laufenden Mietverhältnisses nicht.
Der Mieter kann hier jedoch vom Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Kosten
verklagt werden, vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 – VIII ZR 192/04.
Merke: Demgegenüber kann der Vermieter regelmäßig nicht die Rücknahme der Mietsache mit der Begründung verweigern,
Schönheitsreparaturen sein noch nicht durchgeführt worden. Sofern er dennoch eine entsprechende Rücknahme verweigert,
steht ihm jedenfalls kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB zu.
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