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детский шум - 2
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в ответ KittySt 26.01.15 22:20
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Zivilrechtliche Möglichkeiten
Parallel zu möglichen Anzeigen bei Polizei und Ordnungsamt haben Sie auch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Ihre Nachbarn vorzugehen. Bei fortlaufender Ruhestörung fordern Sie sie auf, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu unterzeichnen. Darin verpflichten sich die Nachbarn, bei weiteren Ruhestörungen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unterschreiben sie nicht, können Sie vor Gericht gehen. Ziehen Sie zuvor am besten einen Rechtsanwalt zurate. Bevor Sie jedoch überhaupt zu solchen Maßnahmen greifen, suchen Sie immer zuerst das direkte Gespräch
Zivilrechtliche Möglichkeiten
Parallel zu möglichen Anzeigen bei Polizei und Ordnungsamt haben Sie auch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Ihre Nachbarn vorzugehen. Bei fortlaufender Ruhestörung fordern Sie sie auf, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu unterzeichnen. Darin verpflichten sich die Nachbarn, bei weiteren Ruhestörungen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unterschreiben sie nicht, können Sie vor Gericht gehen. Ziehen Sie zuvor am besten einen Rechtsanwalt zurate. Bevor Sie jedoch überhaupt zu solchen Maßnahmen greifen, suchen Sie immer zuerst das direkte Gespräch
Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c)
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