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Нужен совет!

10.07.14 13:29
Re: Нужен совет!
 
krasavka коренной житель
krasavka
в ответ rika09 09.07.14 21:49
В ответ на:
Там живут "миттеры" уже 14 лет

не знаю, кто эти митеры, но учитывайте следующее:
Soziale Härte
Unter sozialer Härte versteht man, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung des berechtigten Interesses des Vermieters nicht gerechtfertigt wäre.
Eine solche Härte könnte sein:
- Der Mieter findet keine neue Wohnung zu zumutbaren Bedingungen
- Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, schwere Erkrankungen
- Lange Mietdauer, hohes Alter
Der Mieter kann somit der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses - zumindest bis zum Wegfall des Härtegrundes - verlangen.
По поводу повышения миты
Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübl. Vergleichsmiete)
In diesem Fall gibt es keine automatische Mieterhöhung, vielmehr muss der Vermieter von dem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen.
Die Miete muss zu dem Zeitpunkt mindestens 12 Monate unverändert sein.
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, abgesehen von Erhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskostensteigerung, darf die Miete um nicht mehr als 20 % erhöht werden.
Dem Mieter ist eine Überlegungsfrist eingeräumt, zwei Monate plus x Tage bis Monatsende.
Verweigert der Mieter die Zustimmung oder gibt keine Erklärung ab, dann kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten ab Ende der Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung einreichen.
Ist die Zustimmung gegeben, sei es freiwillig oder durch rechtskräftige Verurteilung, schuldet der Mieter die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt.
 

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