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Fenja08 прохожий
in Antwort olga-iva 12.07.13 23:13
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Spätaussiedler erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Dies gilt auch für die mit ihnen aufgenommenen Familienangehörigen. Die in Deutschland geborenen Kinder dieser Spätaussiedler erwerben, soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Spätaussiedler erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Dies gilt auch für die mit ihnen aufgenommenen Familienangehörigen. Die in Deutschland geborenen Kinder dieser Spätaussiedler erwerben, soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.