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Что вы думаете про Reihenhaus?
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в ответ S_Bart 18.06.13 21:41, Последний раз изменено 18.06.13 21:56 (asia-k)
да, это тоже есть. Есть много разных фердерунгов. И главное правильно подобрать и скомбинировать. Но есть много разных програм еще от земель и от коммун. Сейчас пойду посмотрю названия и условия....вот например
Wohneigentumsförderung von Familien, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern
Wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse der Stadt ---- oder zinsverbilligte Darlehen des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Allgemeine Voraussetzungen
Einen Antrag können Sie stellen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und das zu fördernde Objekt sich in der Stadt --- befindet. Bei vorhandenem Wohnraum wird zudem ein Energiebedarfsausweis benötigt.
Zusätzlich dürfen Sie die Einkommensgrenzen nach § 10 i.V.m. § 30 LWoFG nicht überschreiten.
Der Zuschuss beträgt jährlich:
Bei Familien, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 750 €.
Bei Familien, deren Einkommen die um 20 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 500 €.
Bei Familien, deren Einkommen die um 40 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 250 €.
Ab dem dritten Kind erhöht sich der Grundförderbetrag um 250 €.
Landeswohnbauförderungprogramm Baden-Württemberg
Wohneigentumsförderung von Familien, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern
Wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse der Stadt ---- oder zinsverbilligte Darlehen des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Allgemeine Voraussetzungen
Einen Antrag können Sie stellen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und das zu fördernde Objekt sich in der Stadt --- befindet. Bei vorhandenem Wohnraum wird zudem ein Energiebedarfsausweis benötigt.
Zusätzlich dürfen Sie die Einkommensgrenzen nach § 10 i.V.m. § 30 LWoFG nicht überschreiten.
Der Zuschuss beträgt jährlich:
Bei Familien, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 750 €.
Bei Familien, deren Einkommen die um 20 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 500 €.
Bei Familien, deren Einkommen die um 40 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 250 €.
Ab dem dritten Kind erhöht sich der Grundförderbetrag um 250 €.
Landeswohnbauförderungprogramm Baden-Württemberg
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