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Как выселить жильцов

10.06.13 22:54
Re: Как выселить жильцов
 
pallada0 коренной житель
in Antwort olya.de 10.06.13 21:24, Zuletzt geändert 10.06.13 23:01 (pallada0)
Вы привели ссылку не на этот случай
там был ещё один арендатор
В ответ на:

In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Vermieter an einen weiteren Mieter ein (abgetrenntes) Zimmer mit Kochgelegenheit und (abgetrennter) Dusche und WC in dem 2-Fam Haus vermietet,

Если 2 арендатора, то тогда тот закон, что я говорю - не действует
если только 1 арендатор в собственном доме, то действует
Кстати у вас же там и написано ниже вот ещё что
В ответ на:

Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht für Zweifamilienhäuser eine erleichtere Kündigungsmöglichkeit. Der Vermieter kann willkürlich ohne jede Angabe von Gründen kündigen. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, mitzuteilen.
Der Mieter kann ebenso ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Form und Frist kündigen.
Diese Möglichkeit einer erleichterten Kündigung besteht gem § 573 a BGB in 2-Fam Wohnhäusern nur dann, wenn eine der beiden Wohnungen vom Vermieter selbst bewohnt wird. Unerheblich ist es dabei, wenn der Vermieter selbst erst nach dem Mieter in das Haus eingezogen ist (OLG Karlsruhe RE WM 92,49). Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn sich neben den zwei Wohnungen in dem Haus noch ein gewerblich genutztes Stockwerk befindet. 3-Fam Häuser und noch größere Objekte fallen in der Regel nicht unter die Vorschrift, und zwar auch dann nicht, wenn der Eigentümer das 3-Fam Haus in ein 2-Fam umgebaut hat.
Eine Ausnahme gilt für 3-Fam Häuser, die zwischen dem 1.6.1990 und dem 31.5.1999 ausgebaut oder fertig gestellt wurden.
Die Möglichkeit der erleichterten Kündigung betrifft in der Mehrzahl die so genannten "Einliegerwohnungen" in vom Vermieter selbst bewohnten Einfamilienhäusern.
 

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