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Räumungsklage

03.06.13 23:19
Re: Räumungsklage
 
alex2008a постоялец
в ответ pallada0 03.06.13 14:33
Mieter zahlt nicht: Was zu tun ist
Schnell reagieren
Stellt der Vermieter das Ausbleiben der Zahlung fest, so sollte er schnell reagieren.
Fristlos kündigen
Vermieter haben ein Interesse daran, zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter schnell aus der Wohnung zu bekommen. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter zweimal hintereinander seine Miete (oder erhebliche Teile davon) schuldig bleibt oder insgesamt über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen mit insgesamt mindestens zwei Monatsmieten im Verzug ist. Nebenkostenvorauszahlungen zählen mit.
Bei einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter einige Formalien beachten: Im Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund benannt werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sie muss allen Mietern gegenüber ausgesprochen werden.
Räumungsklage.
Geh zu einem Fachanwalt und besorg dir gute Nerven für die nächsten Monate ....
(Bis die Räumung vom Richter angeordnet wird, können ohne Weiteres 6 - 15 Monate ab Klagedatum vergehen.)
Artikel (Vermieter) mit dem gleichen Problem unter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=15995
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13481
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1999289.html
 

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