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Продажа квартиры в РФ. Налоги
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в ответ dacha2011 13.11.11 21:49, Последний раз изменено 13.11.11 22:29 (pallada0)
я как раз изменила предыдущий пост, так как ответов не было
Хотела ответить после ответа, но уже написала - читайте
http://foren.germany.ru/showmessage.pl?Number=20164418&Board=immo
ТО есть опять как пишет вики - мне лучше не сформулировать
http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
ЗЫ наверное я не могу хорошо объяснить....
короче - повышают ставку налога
Хотела ответить после ответа, но уже написала - читайте
http://foren.germany.ru/showmessage.pl?Number=20164418&Board=immo
ТО есть опять как пишет вики - мне лучше не сформулировать
http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
В ответ на:
Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es gibt Einkünfte, die steuerfrei sind, aber den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen.
Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es gibt Einkünfte, die steuerfrei sind, aber den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen.
В ответ на:
Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind, für die jedoch in diesem Abkommen der Progressionsvorbehalt in Deutschland vorgesehen ist. Dies gilt ab 2008 nur noch im Bezug zu Drittstaaten. Innerhalb der EU/EWR werden sowohl positive als auch negative Progressionsvorbehalte nicht mehr angesetzt, wenn sie sich aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung oder der Schiffsüberlassung ergeben. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ist zu beachten.
Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind, für die jedoch in diesem Abkommen der Progressionsvorbehalt in Deutschland vorgesehen ist. Dies gilt ab 2008 nur noch im Bezug zu Drittstaaten. Innerhalb der EU/EWR werden sowohl positive als auch negative Progressionsvorbehalte nicht mehr angesetzt, wenn sie sich aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung oder der Schiffsüberlassung ergeben. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ist zu beachten.
ЗЫ наверное я не могу хорошо объяснить....
короче - повышают ставку налога