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Что можно делать на своём участке ?
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в ответ K.A.P 02.03.11 10:40
Не во всех ландах отодвинеш.
schleswig-holstein:
Grenzabstände für Anpflanzungen
§ 37
Grenzabstände
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen,
Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand
zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand
mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird
waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.
schleswig-holstein:
Grenzabstände für Anpflanzungen
§ 37
Grenzabstände
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen,
Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand
zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand
mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird
waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.