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Как по умному оформить залог?
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in Antwort gendy 08.02.11 23:39
Auflassungsvormerkung:
Durch eine Auflassungsvormerkung sichern Sie sich das Eigentum! Die so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist die vor einem Notar abzugebende Erklärung, mit der Sie sich mit dem Verkäufer über die Eigentumsübertragung einigen. Die eigentliche Grundbucheintragung, wird vom Notar nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Bescheinigung des Finanzamts, das die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, veranlasst.
In der Zeit zwischen Kaufvertragsabschluß und der Eintragung Ihrer Person als Eigentümer im Grundbuch können Ereignisse eintreten, wie z.B. der Konkurs des Verkäufers oder eine Zwangsvollstreckung, die Ihren Eigentumserwerb gefährden. Mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichern Sie sich gegen diese Risiken zu vergleichsweise geringen Kosten ab: Bei einem Kaufpreis von 100.000 EUR entstehen Gerichtskosten von ca. 150 EUR.
я так понял, надо теперь искать натариуса?
Durch eine Auflassungsvormerkung sichern Sie sich das Eigentum! Die so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist die vor einem Notar abzugebende Erklärung, mit der Sie sich mit dem Verkäufer über die Eigentumsübertragung einigen. Die eigentliche Grundbucheintragung, wird vom Notar nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Bescheinigung des Finanzamts, das die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, veranlasst.
In der Zeit zwischen Kaufvertragsabschluß und der Eintragung Ihrer Person als Eigentümer im Grundbuch können Ereignisse eintreten, wie z.B. der Konkurs des Verkäufers oder eine Zwangsvollstreckung, die Ihren Eigentumserwerb gefährden. Mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichern Sie sich gegen diese Risiken zu vergleichsweise geringen Kosten ab: Bei einem Kaufpreis von 100.000 EUR entstehen Gerichtskosten von ca. 150 EUR.
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