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Съемная квартира. Ремонт.

27.11.09 21:45
Re: Съемная квартира. Ремонт.
 
artur_77 постоялец
artur_77
in Antwort MonroM 27.11.09 17:40, Zuletzt geändert 27.11.09 21:59 (artur_77)
смотря что стоит в договоре. насчет снят обои такое требовать нельзя Tapetenklausel ist unwirksam а вообще тут уже мноgo что писалось смотри здесь
foren.germany.ru/showmessage.pl?Cat=&Board=immo&Number=14666795&Searchuse...
Tapetenklauseln"
- Mieter müssen Tapeten bei Auszug nicht entfernen
Mieter müssen bei Auszug aus ihrer Wohnung in der Regel die Tapeten nicht entfernen. Die "Tapetenklauseln" in zahlreichen Formular-Mietverträgen sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei Urteilen entschieden hat. Durch diese Klauseln würden die Mieter einseitig und unangemessen benachteiligt.
если в договоре есть Quotenklausel то может получится вот такой вариант
Bundesgerichtshof Entscheidungen
Zur Wirksamkeit einer Quotenklausel betreffend die Abgeltung von bei Auszug noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen in Wohnraummietverträgen
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Kläger als Mieter hatten von der Beklagten (Vermieterin) eine Wohnung in Berlin gemietet. Der Formularmietvertrag vom 30. April 2001 enthält u. a. folgende Regelungen:
"╖ 4 Mietzins, Nebenkosten und Schönheitsreparaturen
6. Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen (vgl. ╖ 13).
Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %; dem Mieter ist es unbenommen, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen inkostensparender Eigenarbeit fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.
хотя в практике такое очень редко встречается. мы учим на каждом семенаре но но не один еже не предпренимал таких мер т.к. валакиты много а толку один геморой
Bausachverständiger,Immobilienfachwirt & Betriebswirt
 

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