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кого проверяют?

20.06.08 08:31
Re: кого проверяют?
 
toko-tak завсегдатай
в ответ Summer0 20.06.08 08:04
SGB II ╖ 9 Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1.durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2.aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
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SGB II ╖ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
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http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm
 

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