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Notar und Urkunde
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в ответ schock 07.06.08 11:37
Die Notar- und Gerichtkosten zusammen belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Grundstückspreises. In diesen Kosten sind die verschiedensten Gebühren enthalten, wie beispielsweise auch anfallende Kosten bei den Ämtern. Im einzelnen setzen sich diese Kosten aus den verschiedensten Positionen zusammen: für den Notar fallen Abwicklungsgebühren, Beurkundungsgebühren, Vollzugsgebühren, Kosten für das Notaranderkonto, Notarbestätigung und die Vollzugsgebühren für die Eintragung an. Hinzu kommen Gebühren bei jeweiligen Grundbuchamt: zum einen die Eintragungsgebühr, zum anderen aber auch eine zusätzliche Gebühr für den Eigentümerwechsel-Eintrag.
http://www.privatimmobilien.de/glossar/notarkosten.html[цитата]
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