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Прививка от Covid
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в ответ Vektoria 08.09.22 07:36
Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?
Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV). In den Fällen der geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen.