impfpflicht Gesundheits- und Pflegeberufe
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Wichtig: Einrichtungsbezogene Impfpflicht!
Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.
Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises KEIN Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist.
Die gut begründete Entscheidung dürfte bundesweit gelten, weil sie allein aus dem IfSG abgeleitet wurde und nicht aus landesrechtlichen Vorschriften.
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http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&do...
Dem Gericht zufolge gibt es - entgegen anderslautenden Medienberichten - keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland.