Прививка Джонсон.
н.п. пришёл официальный ответ, может ему пригодится:
Der Bund hat kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt. Demnach reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt. Eine solche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff sollte möglichst nach vier Wochen erfolgen. Erfolgt diese Impfung mit Johnson & Johnson, was ebenfalls möglich ist, sollten zwei Monate eingehalten werden.
Nach einer weiteren Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) ist man dann dementsprechend geboostert. Die Auffrischimpfung sollte mit einem mRNA-Impfstoff drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen.
Demnach gelten in Baden-Württemberg folgende Personen als „geboostert“:
Personen, die dreifach geimpft sind.
Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.