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Beschäftigungsverbot и работа в бюро

05.11.21 23:18
Re: Beschäftigungsverbot и работа в бюро
 
Nastja2910 старожил
Nastja2910
в ответ suriel 05.11.21 22:09

Мне тоже тогда 40 км надо было ездить. Ты из Баварии? У вас Бетрибрат есть? Туда сходи.

https://www.myright.ch/de/rechtstipps/corona-private/schwa...


Ein Arbeitgeber muss besondere soziale und berufliche Schutzmassnahmen ergreifen, um die Infektion einer schwangeren Frau mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Es wird, wo immer möglich, Homeoffice empfohlen. Zusätzlich zu den bereits geltenden und einzuhaltenden Schutzmassnahmen für Schwangere gemäss der Mutterschutzverordnung, heisst das nun für Schwangere, dass für sie erhöhte Schutzbedürftigkeit gilt und sie im Einzelfall sogar aus Angst vor einer Ansteckung zuhause bleiben können und den Lohnanspruch nicht verlieren.

Dies solltest du aber nicht tun, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Der Arbeitgeber muss also bei Risikogruppen Homeoffice anordnen und/oder Massnahmen umsetzen, die sicherstellen, dass die Corona-Empfehlungen des BAG hinsichtlich Hygiene und social distancing eingehalten werden können.




https://www.dgbrechtsschutz.de/aktuelles/coronavirus-faq/c...


Ihr Arbeitgeber darf Sie zu Zeiten der sozialen Kontaktbeschränkungen aber nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Darum muss er in diesem Fall prüfen, ob er die Arbeitsbedingungen umgestalten oder Sie an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann, vorzugsweise im Homeoffice.
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Ihr Arbeitgeber darf Sie zu Zeiten der sozialen Kontaktbeschränkungen aber nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Darum muss er in diesem Fall prüfen, ob er die Arbeitsbedingungen umgestalten oder Sie an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann, vorzugsweise im Homeoffice.
 

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